Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem von der M.C.M. Klosterfrau Healthcare GmbH, Doerenkampgasse 11 1100 Wien, im Rahmen der Nachtruh intens Testaktion veranstalteten Gewinnspiel.
  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Gewinnspielteilnehmenden die Teilnahmebedingungen.
  • Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. An der Nachtruh intens Testaktion kann auch teilgenommen werden, ohne, dass am Gewinnspiel teilgenommen wird. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ohne Teilnahme an der Testaktion ist allerdings nicht möglich.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig vom Erwerb des Produktes Nachtruh intens.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist allen natürlichen Personen, die zumindest 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben, möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Nachweis über die Erfüllung dieser Eigenschaften von den Teilnehmenden zu verlangen.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch (i) Ausfüllen des Fragebogens zur Testaktion innerhalb der Teilnahmefrist, (ii) eindeutige Angabe am Fragebogen, dass auch am Gewinnspiel teilgenommen werden soll und (iii) Ausfüllen des Online-Formulars.
  • Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sämtliche Felder im Online-Formular wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • Für den rechtzeitigen Eingang innerhalb der Teilnahmefrist ist das elektronische Eingangsprotokoll maßgeblich. Gehen Anmeldungen zur Teilnahme am Gewinnspiel nach Ablauf der Teilnahmefrist an der Testaktion ein, werden diese nicht mehr berücksichtigt.
  • Eine Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.
  • Mitarbeitende des Veranstalters und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

3. Abwicklung des Gewinnspiels

  • Der Veranstalter behält sich die Auswahl der Gewinner*innen durch Verlosung vor. Die Gewinner*innen werden innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Teilnahmefrist per E-Mail verständigt. Die Gewinner*innen sind verpflichtet, ihren Gewinn innerhalb von 14 Tagen einzufordern.
  • Sollte der Gewinn nicht binnen 14 Tagen eingefordert werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen oder mehrere neue Gewinner*innen zu ermitteln.
  • Im Fall unrichtiger Kontaktdaten ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten auszuforschen. Kann eine Person aufgrund unrichtiger Kontaktdaten nicht von ihrem Gewinn verständigt werden, ist der Veranstalter berechtigt, neue Gewinner*innen zu ermitteln.
  • Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich.

4. Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel

  • Wird der Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmeberechtigung gemäß 1 bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmende vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
  • Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn Teilnehmende falsche Angaben machen (vgl. Punkt 3) oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. den Versuch der Manipulation unternehmen.
  • Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt werden bzw., wenn der Gewinn bereits übergeben wurde, zurückgefordert werden.

5. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Der Veranstalter haftet nicht für dadurch entgangene Gewinnchancen.

6. Sonstiges

  • Die Haftung des Veranstalters des Gewinnspiels wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am Nächsten kommt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.